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   VG Berlin, 01.04.2021 - 14 L 91.21   

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https://dejure.org/2021,7395
VG Berlin, 01.04.2021 - 14 L 91.21 (https://dejure.org/2021,7395)
VG Berlin, Entscheidung vom 01.04.2021 - 14 L 91.21 (https://dejure.org/2021,7395)
VG Berlin, Entscheidung vom 01. April 2021 - 14 L 91.21 (https://dejure.org/2021,7395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Covid-19: Kundenbegrenzung in Geschäften auf eine Person pro 40 qm nicht rechtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Coronabedingte Kundenbegrenzungen - 1 Person pro 40 m²

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kundenbeschränkung im Einzelhandel gekippt: "Kein signifikantes Mehr an Infektionsschutz"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Covid-19: Kundenbegrenzung in Geschäften auf eine Person pro 40 qm nicht rechtens ...

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Covid-19: Kundenbegrenzung in Geschäften auf eine Person pro 40 qm nicht rechtens

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Regel zur Kundenbegrenzung in Berlin ist unverhältnismäßig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 14 L 91.21
    Im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes kann sie daher einen korrespondierenden Feststellungsantrag stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Zudem lässt sich nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen, dass ein solcher Verstoß auch nach § 74 IfSG strafbar sein könnte (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. März 2020, a.a.O.).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 14 L 91.21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30, vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65, und vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 14 L 91.21
    Dieser gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 40, und vom 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, juris Rn. 63).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 14 L 91.21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30, vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65, und vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 14 L 91.21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30, vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65, und vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 14 L 91.21
    Dieser gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 40, und vom 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, juris Rn. 63).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 14 L 91.21
    Derartige Regelungen halten sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 28. November 1984 - 1 BvL 13/81 -, juris Rn. 25 m.w.N.) im Rahmen des dem Gesetzgeber eingeräumten Regelungsauftrags, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich ist - was vorliegend, wie bereits erörtert, der Fall ist - und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2020 - 11 S 104.20

    SARS-CoV-2-Virus; Rechtsverordnung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 14 L 91.21
    Denn es besteht insoweit in der Bevölkerung ein in kürzeren Zeitabständen wiederkehrender und einen großen Personenkreis betreffender Bedarf (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. November 2020 - 11 S 104/20 -, juris Rn. 57), der ggf. auch kurzfristig ohne Vorlage eines aktuellen Antigentests und ohne elektronische Kontaktnachverfolgung gedeckt werden können muss.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 11 S 120.20

    Corona-Pandemie; Teil-Lockdown November 2020; Schließung von Schwimmbädern, Spaß-

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 14 L 91.21
    Im Übrigen durfte der Verordnungsgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraums insoweit auch pauschalieren und musste nicht zwingend nach der jeweiligen Art des Einzelhandelsbetriebes oder gar nach dem jeweiligen Warensortiment differenzieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 - 11 S 120/20 - juris, Rn. 59).
  • VG Hamburg, 17.03.2021 - 3 E 1096/21

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag auf Öffnung eines coronabedingt geschlossenen

    Auszug aus VG Berlin, 01.04.2021 - 14 L 91.21
    Entscheidet er sich nämlich dazu, ihn zu öffnen, muss er sich an dieser Entscheidung und dem damit grundsätzlich in Kauf genommenen Risiko messen lassen und müssen sich die für die Öffnung vorgesehenen Beschränkungen gemessen an dem vom Verordnungsgeber generell - also auch im privilegierten Einzelhandel - akzeptierten Risiko als verhältnismäßig erweisen (vgl. ähnlich: VG Hamburg, Beschluss vom 17. März 2021 - 3 E 1096/21 -, S. 8 f., https://justiz.hamburg.de).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2020 - 11 S 14.20

    Infektionsschutzrecht: Zulässige Regelung des Besuchsrechts in Pflegewohnheimen

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2021 - 1 S 398/21

    Betriebsschließungen in Zeiten der Corona-Pandemie

  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2020 - 11 S 94.20

    Eilantrag eines Tattoo-Studios gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 11 S 22.21

    Anordnung der Schließung eines Elektronikfachmarkts in Zeiten der

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